Hornisse unter Artenschutz: Was das Gesetz sagt
Die Europäische Hornisse (Vespa crabro) steht in Deutschland unter strengem Artenschutz. Grundlage ist § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der sogenannte allgemeine Artenschutz. Dieser Paragraph verbietet ausdrücklich das absichtliche Fangen, Verletzen oder Töten von Hornissen sowie das Beschädigen oder Zerstören ihrer Nester — unabhängig davon, ob das Nest bewohnt ist oder nicht.
Die Konsequenzen bei Verstößen sind erheblich: Ordnungswidrigkeiten nach § 69 BNatSchG können mit Bußgeldern von bis zu 65.000 Euro geahndet werden. Wer ein Hornissennest eigenmächtig zerstört oder die Tiere tötet, riskiert damit nicht nur ein empfindliches Bußgeld, sondern handelt auch gegen das ökologische Eigeninteresse — Hornissen sind hochspezialisierte Räuber von Insekten und leisten einen bedeutenden Beitrag zur Regulierung von Schädlingspopulationen.
Ein verbreiteter Irrtum: Das Verbot gilt auch für verlassene Nester. Ein altes Hornissennest aus dem Vorjahr darf nicht entfernt werden, ohne vorher sicherzustellen, dass es wirklich verlassen ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die zuständige untere Naturschutzbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Im natürlichen Habitat bauen Hornissen ihre Nester in Baumhöhlen, Felsspalten oder hohlen Stämmen — weit abseits menschlicher Nutzungsbereiche.
Wann ist eine Ausnahme möglich?
Das BNatSchG kennt die Möglichkeit von Ausnahmen vom Tötungs- und Störungsverbot. Diese müssen bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde beantragt werden — also beim Umweltamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Eine Ausnahme kann in zwei wesentlichen Situationen erteilt werden:
- Nachgewiesene Gefährdung von Personen: Wenn im Haushalt eine diagnostizierte Hymenopteren-Allergie (Insektengiftallergie) vorliegt, kann dies als zwingende Ausnahme geltend gemacht werden. Ärztliches Attest erforderlich.
- Notwendige Baumaßnahmen: Wenn ein Nest in einem Gebäudehohlraum sitzt, der im Rahmen einer genehmigten und nicht aufschiebbaren Sanierung oder Reparatur zugänglich gemacht werden muss, kann ebenfalls eine Ausnahme beantragt werden.
Wichtig: Die Behörde prüft den Antrag — es gibt keinen Rechtsanspruch auf Genehmigung. In der Praxis sind die Behörden oft kulant, wenn die geschilderten Umstände glaubwürdig und verhältnismäßig sind. Eine telefonische Vorabklärung ist in vielen Fällen ausreichend, bevor ein förmlicher Antrag gestellt wird.
Hornisse, Wespe, Hummel: Das sind die Unterschiede
Viele Menschen verwechseln Hornissen mit Wespen oder Hummeln. Dabei gibt es klare optische und verhaltenstypologische Unterschiede, die im Umgang miteinander relevant sind.
Hornisse (Vespa crabro)
Die Europäische Hornisse ist die größte einheimische Wespenart. Arbeiterinnen sind 18 bis 25 mm groß, Königinnen bis zu 35 mm. Die Färbung ist braun-orange mit gelbem Hinterleib — weniger schwarz-gelb gebändert als Wespen. Hornissen stechen deutlich seltener als Wespen und tun dies in aller Regel nur, wenn sie direkt gefasst oder massiv am Nest gestört werden. Ihr Nestmaterial ist rau und gräulich-braun, typischerweise kugelförmig mit einer Einflugöffnung unten.
Gemeine Wespe / Deutsche Wespe (Vespula vulgaris / V. germanica)
Kleiner (12–18 mm), markant schwarz-gelb gebändert, deutlich aggressiver im Spätsommer wenn Kohlenhydrate knapp werden. Bilden große Nester mit bis zu 10.000 Tieren. Stechen häufig und ohne direkte Provokation.
Hummel (Bombus spp.)
Rundlichere, pelzige Körperform, Farbmuster je nach Art sehr unterschiedlich (gelb, orange, schwarz, weiß). Bilden deutlich kleinere Staaten (100–500 Tiere). Sehr friedlich — Hummeln stechen äußerst selten und nur bei extremer Provokation.
Wie eine Hornissen-Umsiedlung funktioniert
Wenn eine Umsiedlung genehmigt ist oder freiwillig möglich erscheint, ist das Verfahren anspruchsvoll und darf ausschließlich von sachkundigen Personen durchgeführt werden.
Der Ablauf im Überblick:
- Ein spezieller Umsiedlungskasten — im Wesentlichen eine Holzbox mit passenden Einflugöffnungen, dunkel und gut isoliert — wird vorbereitet.
- Die Umsiedlung erfolgt nachts, wenn sich alle Tiere im Nest befinden. Bei Tageslicht sind viele Hornissen auf Jagdflug und kehren in ein nicht mehr vorhandenes Nest zurück — mit fatalen Konsequenzen für die Kolonie.
- Das komplette Nest inklusive Wabenmaterial wird in den Umsiedlungskasten transferiert. Rückstände am alten Standort werden mit dem Kasten abgedeckt.
- Der neue Standort muss mindestens 3 Kilometer vom alten entfernt sein — andernfalls finden die Tiere per Ortssinn zum alten Standort zurück.
- Der Umsiedlungskasten verbleibt am neuen Standort bis zum Ende der Saison. Im Herbst ist das Nest verlassen und kann entfernt werden.
Die Akzeptanz des neuen Standorts durch die Kolonie ist nicht garantiert. Besonders bei großen Völkern im Hochsommer kann eine Umsiedlung scheitern, wenn die Tiere desorientiert bleiben oder die Königin gestresst ist.
Umsiedlungskästen für Hornissen sind speziell konstruiert: dunkel, gut isoliert, mit der richtigen Einflugöffnung. Sie werden nach der Umsiedlung am neuen Standort belassen.
Wer darf Hornissen umsiedeln?
Diese Frage ist eindeutig zu beantworten: Nur zertifizierte Schädlingsbekämpfer mit entsprechender Genehmigung der Naturschutzbehörde oder speziell ausgebildete Naturschutzbeauftragte. Privatpersonen dürfen ohne behördliche Erlaubnis nichts an einem Hornissennest tun — weder es berühren noch den Standort verändern.
In der Praxis haben einige Bundesländer spezielle Hornissenbeauftragte ausgebildet, die im Auftrag der Naturschutzbehörde tätig werden und oft kostenlose Beratung und manchmal kostenlose Umsiedlung anbieten. Diese Kontakte sind über das jeweilige Umweltamt oder die zuständige Kreisbehörde erhältlich.
Was wenn Umsiedlung nicht möglich ist?
Es gibt Situationen, in denen eine Umsiedlung technisch nicht realisierbar oder ökologisch sinnlos ist — etwa wenn das Nest in einer Wand einbetoniert ist oder bereits Schäden verursacht hat. In diesen Fällen kann die Naturschutzbehörde im Rahmen der Ausnahme auch die Tötung genehmigen.
Auch diese Tötung darf ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte erfolgen, und zwar mit den behördlich zugelassenen Mitteln. Wildmetoden wie das Überbrühen mit kochendem Wasser oder das Verschütten mit Bauschaum sind illegal und führen zu unnötigem Tierleid — was strafrechtliche Konsequenzen nach dem Tierschutzgesetz zusätzlich nach sich ziehen kann.
Was kostet eine Hornissen-Umsiedlung?
Die Kosten für eine professionelle Hornissen-Umsiedlung sind höher als für die Behandlung eines gewöhnlichen Wespennestsim Haus, da der Aufwand deutlich größer ist und Sondermaterial benötigt wird:
- Umsiedlung mit kleinem bis mittelgroßem Nest: ca. 250 bis 350 Euro
- Umsiedlung mit großem Nest (Hochsommer): ca. 350 bis 450 Euro
- Tötung bei Ausnahmegenehmigung: ca. 150 bis 300 Euro
Wenn ein Hornissenbeauftragter der Behörde tätig wird, können die Kosten erheblich niedriger ausfallen oder komplett entfallen. Klären Sie das daher immer zuerst mit dem Umweltamt, bevor Sie einen privaten Schädlingsbekämpfer beauftragen.
Richtiges Verhalten bei Hornissen
Für die meisten Menschen, die nicht durch eine Hornissenallergie gefährdet sind, stellen Hornissen keine ernsthafte Bedrohung dar — vorausgesetzt man begegnet ihnen richtig.
- Ruhe bewahren. Hektische Bewegungen interpretieren Hornissen als Angriffssignal. Langsam wegbewegen, nicht wedeln.
- Nest großräumig umgehen. Ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern zum Nest ist empfehlenswert. Im Bereich des Einflugkorridors gilt besondere Vorsicht.
- Keine Erschütterungen am Neststandort. Gegen einen Baum stoßen, in dem ein Nest hängt, oder Gartengeräte in der Nähe nutzen kann eine Schutzreaktion auslösen.
- Kein helles Licht in der Nähe des Nestes bei Nacht. Hornissen sind nachtaktiver als Wespen und fliegen auf Lichtquellen zu. Abendliches Sitzen auf der Terrasse in unmittelbarer Nestnähe ist daher mit Vorsicht zu genießen.